Erinnerung: Zwei Fristen fällig am 31.12.2024
Betreffend die vom Amt genehmigten Projekte erinnern wir an zwei wichtige Fristen, welche am 31.12.2024 fällig sind.
1. Frist: Anfrage um Verschiebung von Tätigkeiten von 2024 auf 2025 innerhalb 31.12.2024
Falls die im genehmigten Zeitplan für 2024 vorgesehenen Tätigkeiten nicht im Jahr 2024 durchgeführt werden können, muss eine Anfrage um Verschiebung auf das Jahr 2025 innerhalb 31.12.2024 per PEC an das Amt übermittelt werden. Diese Anfrage muss folgende Informationen enthalten und ist mit Datum und Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters des Unternehmens bzw. einer bevollmächtigten Person zu versehen:
- Projekt (Aktnummer/Jahr): .....
- zu verschiebende Tätigkeit/en: .....
- Betrag in Euro: .....
- Begründung: .....
Achtung: Die Verschiebung der Tätigkeiten beinhaltet nicht automatisch die Verschiebung der Frist für die Rechnungslegung. Dafür muss eine gesonderte Anfrage per PEC an das Amt übermittelt werden.
2. Frist: Abrechnung der Ausgaben 2023 innerhalb 31.12.2024
Sowohl alle ursprünglich für das Jahr 2023 vorgesehenen Ausgaben, als auch jene, die von 2023 auf 2024 verschoben wurden, müssen bis spätestens 31.12.2024 abgerechnet werden. Sollte dies nicht geschehen, kann nur aus schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen die Abrechnungsfrist um ein weiteres Jahr mittels PEC um Verschiebung angefragt werden.
CMP