Gesetzgebung
Die wirtschaftliche Unterstützung an Unternehmen von Seiten des Amtes für Innovation, Forschung und Entwicklung ist durch folgende Landesgesetze (LG) geregelt, welche das entsprechende gesetzliche Instrument für Unternehmen im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung darstellen:
- Landesgesetz 14/2006 „Forschung und Innovation“ (externer Link)
Das Landesgesetz 14/2006 ist durch Anwendungsrichtlinien geregelt, welche das entsprechende operative Instrument für die Unternehmen verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln.
Anwendungsrichtlinien des LG 14/2006, die ab dem 14.11.2025 in Kraft sind:
Richtlinien, die vom 29.12.2023 bis zum 13.11.2025 in Kraft waren:
- Anwendungsrichtlinien zum LG 14/2006 Beschluss Nr. 1038, gültig seit 29.12.2023
- Abänderung Richtlinien BLR Nr. 243/2024 gültig seit 30.04.2024 (externer Link)
- Abänderung Richtlinien BLR Nr. 795/2024 gültig seit 04.10.2024
Archiv der alten Anwendungsrichtlinien:
- Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 14/2006, gültig seit 25.05.2018 bis zum 28/12/2023
- Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 14/2006, gültig seit 20.05.2015 bis zum 24/05/2018
- Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 14/2006, gültig bis zum 19.05.2015
Für jene Vorhaben, deren Ziel es ist, die Wirtschaftlichkeit und Produktivität in den Wirtschaftszweigen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Innovation und Genossenschaften zu unterstützen und welche vom Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung gefördert werden, findet folgendes Landesgesetz (LG) Anwendung. Es handelt sich um das gesetzliche Instrument für die Begünstigten, bzw. Institute, Körperschaften, Gesellschaften und deren Genossenschaften sowie Organisationen, die in den betreffenden Wirtschaftszweigen arbeiten:
- Landesgesetz 79/1973 „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Produktivität“ (externer Link)
Das Landesgesetz 79/1973 ist durch die entsprechenden Anwendungsrichtlinien geregelt, welche das entsprechende operative Instrument für die Antragsteller verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln.
- Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 79/1973 (externer Link)
- Anwendungsrichtlinien peripheren Gebieten (externer Link)
Die für die Wirtschaft und die Wissenschaft entsprechende EU-Gesetzgebung ist folgende:
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom del 17. Juni 2014_zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013_De-Minimis
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023_De minimis
- Mitteilung der Kommission 2014/C 198/01 vom del 27. Juni 2014_Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Letzte Aktualisierung: 14/11/2025