Gesetzgebung

Die wirtschaftliche Unterstützung an Unternehmen von Seiten des Amtes für Innovation, Forschung und Entwicklung ist durch folgende Landesgesetze (LG) geregelt, welche das entsprechende gesetzliche Instrument für Unternehmen im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung darstellen:

Das Landesgesetz 14/2006 ist durch Anwendungsrichtlinien geregelt, welche das entsprechende operative Instrument für die Unternehmen verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln.

Anwendungsrichtlinien des LG 14/2006, die ab dem 14.11.2025 in Kraft sind:

Richtlinien, die vom 29.12.2023 bis zum 13.11.2025 in Kraft waren:

Archiv der alten Anwendungsrichtlinien:

Für jene Vorhaben, deren Ziel es ist, die Wirtschaftlichkeit und Produktivität in den Wirtschaftszweigen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Innovation und Genossenschaften zu unterstützen und welche vom Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung gefördert werden, findet folgendes Landesgesetz (LG) Anwendung. Es handelt sich um das gesetzliche Instrument für die Begünstigten, bzw. Institute, Körperschaften, Gesellschaften und deren Genossenschaften sowie Organisationen, die in den betreffenden Wirtschaftszweigen arbeiten:

Das Landesgesetz 79/1973 ist durch die entsprechenden Anwendungsrichtlinien geregelt, welche das entsprechende operative Instrument für die Antragsteller verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln.

Die für die Wirtschaft und die Wissenschaft entsprechende EU-Gesetzgebung ist folgende:

Letzte Aktualisierung: 14/11/2025