Erinnerung: Zwei Fristen fällig am 31.12.2025

11.12.2025, 08:00

Betreffend die vom Amt genehmigten Projekte erinnern wir an zwei wichtige Fristen, welche am 31.12.2025 fällig sind.

ABRECHNUNG DER AUSGABEN 2024 BIS SPÄTESTENS 31.12.2025

Sowohl alle ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehenen Ausgaben als auch jene, die von 2024 auf 2025 verschoben wurden, müssen bis spätestens 31.12.2025 abgerechnet werden.

Sollte dies für jene Ausgaben, die von 2024 auf 2025 verschoben wurden, nicht erfolgen, kann eine Verschiebung der Frist für die Einreichung der Rechnungslegung nur aus schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen um ein weiteres Jahr beantragt werden. Die entsprechende Anfrage muss bis spätestens 31.12.2025 via PEC an innovation.innovazione@pec.prov.bz.it übermittelt werden.

ANFRAGE UM VERSCHIEBUNG VON TÄTIGKEITEN VON 2025 AUF 2026 BIS SPÄTESTENS 31.12.2025

Falls die im genehmigten Zeitplan für 2025 vorgesehenen Tätigkeiten nicht im Jahr 2025 durchgeführt werden können, muss eine Anfrage um Verschiebung von Tätigkeiten auf das Jahr 2026 bis spätestens 31.12.2025 mittels PEC an das Amt übermittelt werden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it. Diese Anfrage muss folgende Informationen enthalten und ist mit Datum und Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters des Unternehmens bzw. einer bevollmächtigten Person zu versehen:

- Projekt (Aktnummer/Jahr): .....

- zu verschiebende Tätigkeit/en: .....

- Betrag in Euro: .....

- Begründung: .....

Achtung: Die Verschiebung der Tätigkeiten beinhaltet nicht automatisch die Verschiebung der Frist für die Rechnungslegung. Dafür muss eine gesonderte Anfrage per PEC an das Amt übermittelt werden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it.

CMP